Verantwortung auf einer einzigen Schulter.
Ein inhabergeführter, mittelständischer CDMO mit Schwerpunkt aseptische Abfüllung verlor seine Leitung Qualitätsmanagement kurzfristig an den Wettbewerb. Der Zeitpunkt war denkbar ungünstig. Mehrere Kundenaudits liefen parallel, gleichzeitig stand ein anspruchsvoller Tech Transfer an. In einem Marktsegment, in dem sterile Fill-Finish-Kapazität strukturell knapp ist und das Outsourcing an Auftragshersteller zum am schnellsten wachsenden Nachfragebereich zählt, ist genau diese Phase der Moment, in dem ein CDMO seine Zuverlässigkeit gegenüber den Auftraggebern beweisen muss.
Die eigentliche Schärfe der Situation lag jedoch nicht im offenen Audit, sondern in der Statik der Verantwortung. Die Chargenfreigabe lag auf der einzigen verbliebenen Sachkundigen Person. Nach § 19 AMG zertifiziert ausschließlich die Sachkundige Person jede Charge vor dem Inverkehrbringen. Ohne personelle Redundanz wurde diese gesetzlich zwingende Funktion zu einem klassischen Single Point of Failure, und das unter dem verschärften Inspektionsmaßstab des seit dem 25. August 2023 geltenden, vollständig neugefassten EU-GMP Annex 1. Für uns als spezialisierte Personalberatung für Pharma war damit klar, dass hier nicht eine Stelle nachzubesetzen war, sondern eine regulatorische Verfügbarkeitslücke geschlossen werden musste.